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Betreuungskosten

Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Bei Kindern vor Vollendung des ersten Lebensjahres ist eine staatliche Förderung bei Nachweis von Berufstätigkeit, Ausbildung oder Ähnlichem ebenfalls möglich.

Eltern können beim Amt für Kinder, Jugend und Familie einen Antrag auf Förderung von Kindern in qualifizierter Tagespflege stellen und zahlen dann lediglich einen nach wöchentlicher Betreuungszeit gestaffelten Kostenbeitrag, ähnlich den Kosten für Krippe oder Kindergarten. Maximal fallen dann monatliche Kosten an, die bei einer Vollzeitbetreuung unter der Höhe des Kindergeldes liegen. 

 

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit (Ü3, kein Antrag notwendig) hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen.

Das Leistungsende des Bayerischen Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt.

Das Bayerische Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren. Es setzt voraus, dass das Kind in einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung betreut wird oder für das Betreuungsverhältnis in Tagespflege eine Förderung nach dem BayKiBiG erfolgt.


Andernfalls besteht die Möglichkeit, eine Reduzierung des monatlichen Kostenbeitrags zu beantragen für den Fall dass die finanzielle Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist, zum Beispiel eventuell bei alleinerziehenden Elternteilen (Teil des Antrags auf Förderung von Kindern in qualifizierter Tagespflege)

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Auch ohne Förderung vom Amt für Kinder, Jugend und Familie ist eine Betreuung möglich, die Kosten müssen dann vollständig privat getragen werden. Die Preise für eine nicht geförderte Betreuung erfahren Sie auf Anfrage.

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